„Gender Budgeting stärken – Geschlechtergerechten Haushalt konsequent umsetzen“
„Sieg der Ideologie über die Vernunft“ – Dr. Kristin Brinker (25. März 2021)
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Meine wichtigsten Erfolge (Stand: 2020)
Rede zum Antrag von CDU und FDP zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur “Diese eG”
Rede zum zweiten Nachtragshaushalt für 2020/21 sowie zum Änderungsantrag der CDU und zum Änderungsantrag der FDP
Redebeitrag zum Jahresbericht 2020 des Rechnungshofes von Berlin
Kurzintervention in der Debatte über den Antrag zur Streichung von Artikel 87 Abs. 2 der AfD-Fraktion
Rede zum Antrag der AfD zur Streichung von Art. 87 Abs. 2 Satz 2 VVB – 1. Lesung
Redebeitrag zur Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof von Berlin
Der Fall Lompscher und die Gerechtigkeit
Ein später Sonntag Abend im August 2020. Sommerpause. Ferienzeit. Eigentlich ein Abend zum Zurücklehnen, Entspannen, klassische Familienzeit.
Und plötzlich verändert eine aktuelle Meldung die ruhige sommerselige Atmosphäre. Die Berliner Bausenatorin tritt mit sofortiger Wirkung zurück. Die erste Reaktion: Was? Unglaublich! Wieso das? Na sowas! Ein Knall, der als erstes zu großem Erstaunen und dann zu einer gewissen Zufriedenheit führt. Warum?
Eine parlamentarische Anfrage zu den Einkünften aller Berliner Senatsmitglieder aus Aufsichtsratsmandaten landeseigener Unternehmen ergab, dass es die Bausenatorin versäumt hatte, diese Einkünfte ordnungsgemäß an ihren Dienstherren abzugeben. Und dieses Versäumnis erstreckte sich gleich über 3 Jahre. Nach weiterer Recherche wurde zudem festgestellt, dass sie die einbehaltenen Beträge nicht versteuert hatte. Ein Fehler, der einer Senatorin, die bereits 2006-2011 Regierungsmitglied war, nicht passieren darf.
Die nun ehemalige Bausenatorin der Linken steht wie keine zweite Politikerin für eine gescheiterte Berliner Wohnungsbaupolitik und für die Einführung eines Mietendeckels, dessen Auswirkungen die Stadt immer mehr entzweit, der Mieter und Vermieter gegeneinander aufhetzt und alles andere als ein geeignetes Instrument einer Mietpreisregulierung ist.
Entsprechend sind abstrakte Normenkontrollklagen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene anhängig. Eine solche Klage kann ausschließlich von Regierungen (Land oder Bund) oder von mindestens einem Viertel der Parlamentarier eingereicht werden. Sie hat zum Ziel, eine Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. AfD-Abgeordnete hätten sich gern an diesen Normenkontrollklagen beteiligt. Dem stand entgegen, dass FDP und CDU gemeinsam das notwendige Quorum erreicht haben und vor allem, dass es jeweils Parteibeschlüsse gibt, die eine Zusammenarbeit mit der AfD ausschließen.
Und ausgerechnet eine parlamentarische Anfrage aus den Reihen der Berliner AfD-Fraktion bringt den Stein ins Rollen und die „Mietendeckel-Senatorin“ zu Fall.
Vielleicht ist das ein gutes Omen für eine zukünftig kosntruktive Zusammenarbeit der bürgerlichen Kräfte in Deutschland.
https://www.nzz.ch/international/berlins-senatorin-fuer-stadtentwicklung-tritt-zurueck-ld.1569384
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23966.pdf
Presseerwähnungen: Nachtragshaushalt (Stand: 04.06.2020)
B.Z. Berlin: Rot-Rot-Grün gibt grünes Licht für rote Zahlen
rbb 24: Berliner Nachtragshaushalt ist beschlossen